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Solarpflicht für Parkplätze: Was gilt in welchem Bundesland?

Die Solarpflicht für Parkplätze wird nach und nach für jedes Bundesland in Deutschland eingeführt. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die geltenden und zukünftigen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern über die Solarpflicht für Parkplätze.

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2024
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Warum gibt es eine Solarpflicht für Parkplätze?

Die Solarpflicht fördert die Nutzung erneuerbarer Energien, in dem Pflichten zur Installation von Photovoltaik-Anlagen (oder solarthermischen Anlagen) zur Stromerzeugung eingeführt werden. Die Solarpflicht, auch Photovoltaik Pflicht oder Gewerbepflicht für Solaranlagen genannt, bezieht sich meist auf Dachflächen und Parkplätze, da diese viel Platz für Photovoltaik-Module bieten und so möglichst viel Strom erzeugen. Ziel der Solarpflicht ist es, den Anteil an Strom von erneuerbaren Energien zu steigern und den Ausbau der Solarenergienutzung zu beschleunigen. Außerdem trägt die Pflicht zur Treibhausgasneutralität bis 2045 bei. Die Treibhausgasneutralität ist ein Ziel der Bundesregierung und bedeutet, dass gleich viel Treibhausgase ausgestoßen wie abgebaut werden und somit ein “Netto-Null” entsteht.

Welche Parkplätze sind von der Solarpflicht betroffen?

Zumeist gilt die Solarpflicht für Parkplätze für neu gebaute, offene Parkflächen mit mindestens 35 bis 100 Stellplätzen (je nach Bundesland). Die Stellplatzfläche muss zudem für die Solarnutzung geeignet sein. Die Eignung ist je nach Bundesland anders geregelt. Sind diese Anforderungen erfüllt, muss verpflichtend eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Je nach Bundesland ist die Montage einer solarthermischen Anlage als Alternative erlaubt. Die Nutzung von Außenflächen von Gebäuden und Fläche vom direkten Umfeld ist ebenso möglich, anstatt der Installation der Photovoltaik-Modulen über der Parkfläche.

Im folgenden werden die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer mit Solarpflicht erläutert.

Solarpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurde in der Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes eine Solarpflicht ab 1.1.2022 festgelegt. Alle neu gebauten, offenen Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen, für die der Bauantrag ab 1. Januar 2022 eingereicht wurde, müssen mit einer Photovoltaik-Anlage über der Stellplatzfläche ausgestattet werden. Die Parkplatzfläche muss dazu zur Solarnutzung geeignet sein. Baden-Württemberg legt für die Eignung klare Bedingungen fest: für die Solarnutzung geeignet sind Parkplätze, die nur für Personenkraftwagen vorgesehen sind, dessen Parkplatzfläche nicht mehr als 10 Grad geneigt ist und wenn mindestens vier Stellplätze nebeneinander angeordnet sind. Bei Erfüllung dieser Anforderungen ist es Pflicht mindestens 60 Prozent der Stellplatzfläche mit Photovoltaik-Modulen auszustatten. Es ist auch möglich die Photovoltaik-Anlage auf einer Außenfläche eines in direkter Nähe stehenden, neuen Gebäudes zu montieren. Eine Ausnahme für die Solarpflicht gilt für Parkplätze direkt entlang von Fahrbahnen von öffentlichen Straßen. Weiteres dazu: Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen

Laut der Solarpflicht von Nordrhein-Westfalen müssen neue, offene Parkplätze von Nicht-Wohngebäuden bzw. Gewerbeflächen mit mehr als 35 Stellplätzen Photovoltaik-Anlagen installieren, wenn diese für die Solarnutzung geeignet sind. Die Landesbauordnung definiert nicht weiter, was unter einer Eignung für Solarnutzung zu verstehen ist oder wer über die Eignung entscheidet. Die Solarpflicht gilt für Parkplätze, für welche ab dem 1.1.2022 ein Antrag auf Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einging. Die Photovoltaik-Anlage soll dabei über der geeigneten Stellplatzfläche montiert werden. Der Montage einer Photovoltaik-Anlage gleichgestellt ist die Installation einer solarthermischen Anlage zur Wärmeerzeugung. Wie auch in Baden-Württemberg gilt die Pflicht nicht für Parkplätze direkt entlang von Fahrbahnen. Hier finden Sie weitere Informationen: Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen

Solarpflicht in Rheinland-Pfalz

Im Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen in Rheinland-Pfalz gilt eine Pflicht zur Installation für Solaranlagen (Photovoltaik-Anlagen) für neue, zur Solarnutzung geeignete Parkflächen ab 50 Stellplätzen ab dem 1.1.2023. Das für Klimaschutz zuständige Ministerium behält es sich vor in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts weitere Regelungen zu den Mindestanforderungen für die Solarnutzung geeigneten Parkplätze zu bestimmen. Alternativ zu Photovoltaik-Anlagen können auch Solarthermieanlagen eingesetzt werden, sofern ein Bedarf nachgewiesen werden kann. Im Unterschied zu Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg müssen die Photovoltaik-Anlagen nicht über der Stellplatzfläche installiert werden. Werden Photovoltaik-Anlagen oder Solarthermieanlagen auf Außenflächen im nahen Umfeld montiert, wird dies ebenso zugelassen. Die Fläche der Photovoltaik-Anlagen muss mindestens 60 Prozent der Stellplatzfläche, die für die Solarnutzung geeignet ist, betragen. Von der Solarpflicht ausgenommen sind neue Parkflächen direkt neben öffentlichen Straßen. Für mehr Informationen klicken Sie hier: Landessolargesetz Rheinland-Pfalz

Solarpflicht in Schleswig-Holstein

Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz von Schleswig-Holstein, in dem die Solarpflicht verankert ist, gilt für neu gebaute, offene, für die Solarnutzung geeignete Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen, die nach dem 1.1.2023 errichtet werden. Das für Energie und Klimaschutz zuständige Ministerium darf zusammen mit anderen Ministerien durch Rechtsverordnungen konkretere Regeln zu den Mindestanforderungen an die Beschaffenheit einer geeigneten offenen Parkplatzfläche definieren. Darunter fällt auch die Eignung für die Solarnutzung. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssen über Stellplatzflächen Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Alternativ können die Photovoltaik-Module auch an Außenflächen von angrenzenden Gebäuden oder in direkter Umgebung montiert werden. Ebenso ist es möglich als Ersatz die Dachflächen mit einer solarthermischen Anlage zur Wärmeerzeugung auszustatten. Weiteres dazu: Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein

Solarpflicht in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen

Die Solarpflicht in ein paar anderen Bundesländern betrifft meist nur Wohn- und Gewerbeneubauten und keine Parkplätze. Bayern hat beispielsweise eine Solarpflicht für Gewerbedächer, während Niedersachsen eine Solarpflicht für Gewerbeimmobilien hat. In Berlin, Bremen und Hamburg wurde eine Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen beschlossen.

Was ist mit der Solarpflicht in den anderen Bundesländern?

Andere Bundesländer hingegen haben (noch) keine Solarpflicht beschlossen. Allerdings sollen laut dem Koalitionsvertrag zumindest Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen benutzt werden. Dies soll für neue Gewerbebauten verpflichtend sein und für neue Privatbauten “die Regel”. 

So trägt die Solarpflicht zur nachhaltigen Mobilität bei

Erneuerbare Energien werden so mit den länderspezifischen Solarpflichten intensiver gefördert und dadurch deren Anteil an der Gesamtproduktion von Strom gesteigert. Somit tragen Parkplätze mit Photovoltaik-Anlagen direkt zu einer nachhaltigen Mobilität bei, genauso wie digitales Parkraummanagement, welches Flächenversiegelung, Luftverschmutzung und Müll reduziert. Hierzu erfahren Sie in diesem Artikel mehr: Beitrag des digitalen Parkraumanagements zur nachhaltigen Verkehrswende

Bildquelle:
aminkorea

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